Recht auf Zugang zu sauberem Wasser

Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Bolivien und 33 andere Staaten haben die Resolution 64/292 in die Vollversammlung eingebracht. Es ist allerdings rechtlich nicht bindend und auch nicht einklagbar. Jedoch hat die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser einen hohen politischen Stellenwert. Von einigen Kommentatoren wird ein Menschenrecht auf Wasser auch aus Art. 11.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeleitet.


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